• Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2016, Az. I ZR 62/16, über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig, die Realexistenz des Masernvirus nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft konnte nicht durch Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit bewiesen werden, Dr. Lanka hat Recht behalten.
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    Erstveröffentlichung des BGH-Beschlusses hier am 19.01.2017:

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    BGH-Beschluß Masernviren
    Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2016, Az. I ZR 62/16, über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.
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