- Wer von uns leidet nicht hin und wieder unter sich nackt
sonnenden Vermietern ?
Wenn der Vermieter sich nackt im Hof sonnt, ist das kein Grund für eine Mietminderung. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Durch den nackten Mann werde „die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt“ !
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/oberlandesgericht-entscheidet-nackter-vermieter-kein-grund-fur-mietminderung-9721814.html