• Wer sich da noch wundert oder über unwillige Normalbürger
    mokiert, hat nichts verstanden ! ! !

    Seit Mitte Januar sind Genesenennachweise nur noch für maximal drei statt wie vorher für sechs Monate gültig. Nicht so im Bundestag. Dort gilt nach wie vor ein Genesenenstatus von sechs Monaten. Zumindest wird der Zugang zum Plenarsaal und zu den Sitzungssälen der Ausschüsse entsprechend geregelt. Das hat ein Parlamentssprecher dem ARD-Hauptstadtstudio bestätigt.