• Mal was Ernsteres:

    Innenverwaltung ordnet Trauerbeflaggung anlässlich des Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt an
    Pressemitteilung vom 07.03.2024

    Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat anlässlich des 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen regelmäßigen Nationalen Gedenktages für Montag, 11. März 2024, Trauerbeflaggung gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet.

    Damit soll der zahlreichen Opfer terroristischer Gewalt in ganz Deutschland gedacht und ein Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen sowie ihren Angehörigen gesetzt werden.