• Das ist doch wieder nur Bürgerabzocke. Ab August 2023 ist eine Katzensteuer geplant. Aufgrund der Gleichbehandlung gegenüber Hundebesitzern ist es geboten, diese einzuführen, da auch Katzen Menschen schwer verletzen können. Erst vor kurzen biß ein Stubentiger einem Einbrecher den Finger durch. Dieser verklagte den Besitzer des Katers auf Schadensersatz. Da der Beklagte jedoch von Transferleistungen lebt, konnte er den Forderungen nicht nachkommen und auch keine Prozeßkosten bezahlen. Es ist nicht länger vertretbar, daß der Staat für solche Schäden aufkommen muß.
    BVerfG AZ: 25 V 1208 15 vom 30.03.2023