- >StGB § 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.<
Es ist nur vom "Mörder" die Rede, nicht von der "Mörderin" hier setzt offensichtlich der Genderwahn aus. ...warum wohl?
Die "Mörderin" sollte im StGB ebenfalls erfasst sein. Sonst kommt noch eine Frau auf die Idee, sie könne straflos morden.Anhang nicht mehr verfügbar