• Dieser Zaun entspricht nicht der gängigen DIN Vorschrift

    Spitzen bis zu 180 Zentimeter unzulässig

    Zaunanlagen nach VOB in öffentlich zugänglichen Bereichen dürfen bis zu einer Standhöhe von 180 Zentimeter keine spitzen oder scharfkantigen Überstände an der Bespannung, Belattung oder an den Pfosten aufweisen oder mit einem Übersteigschutz versehen sein.
    Anhang nicht mehr verfügbar