- Na toll-------------
Kurzarbeit kürzt nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch den Urlaubsanspruch von Betroffenen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Freitag hingewiesen.
Coronakrise: Kurzarbeitern drohen Steuernachforderungen
Kurzarbeitern drohen Steuernachforderungen
Arbeit in der Pandemie:
Mehr als die Hälfte der Kurzarbeiter hat Existenzsorgen
Geklagt hatte eine Teilzeit-Beschäftigte in Drei-Tage-Woche. Sie hatte wegen der pandemiebedingten Kurzarbeit im vergangenen Jahr drei Monate lang nicht gearbeitet, bestand aber auf dem vollen Urlaubsanspruch. Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse des Arbeitgebers und sei keine Freizeit, argumentierte die Klägerin –