- Strafanzeige beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht
Es liegen offenbar schwerwiegendste Straftatbestände vor, u. a. vorsätzlicher Betrug, Verletzung des Nürnberger Codex, Verstoß gegen die Menschlichkeit und Menschenrecht, sowie wissentlich grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leib und Leben.
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Nur ob es etwas nützt, denn es ist bekannt, dass der Strafgerichtshof auch schon unterwandert ist.