- Horch, was kommt von draußen rein: BKA soll heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen
Erinnert sich noch jemand an das Grundgesetz? Da steht zum Beispiel folgendes drin:
Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.
https://journalistenwatch.com/2024/08/14/horch-was-kommt-von-draussen-rein-bka-soll-heimlich-wohnungen-betreten-und-durchsuchen-duerfen/
Fäser schafft das GG komplett ab.