- Nach der willkürlichen Verhaftung am Wochenende, weil ich mich angeblich ohne Mindestabstand mit einem Freund unterhalten hatte, hat die CDU des Landkreises St. Wendel mir als demokratisch gewählte Opposition soeben fernmündlich Hausarrest angeordnet.
Begründung: Ich hätte Kontakt mit einer Person gehabt, die einen positiven Covid-19 Test erhalten hatte (am 08.10.2020), aber diesen Kontakt dürfe man mir aus Datenschutzgründen nicht nennen.
Einen schriftlichen Bescheid möchte man mir nicht zustellen, dazu hätte man nicht die Zeit. Mein am Telefon geäußerter mündlicher Widerspruch hätte keine aufschiebende Wirkung und bei Zuwiderhandlung wurde mir mit Gefängnis gedroht.
Ich hatte gefragt, was passiert, wenn ich von einem Arzt als "negativ" getestet werde: "Der Hausarrest würde dennoch weiter bestehen, ein negativer Test eines anerkannten, aber selbst gewählten Mediziners oder Arztes wäre kein Beleg den die CDU akzeptieren würde, um den verordneten Hausarrest aufzuheben."
Wer stoppt diese Diktatur?