- «Das ins Auge springende Preisschild»
München (dpa) - Eine Kundin probiert in einem Laden ein T-Shirt an und verletzt sich mit dem Preisetikett am Auge - für das Landgericht München I kein Grund für Schmerzensgeld.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung werfe ein Kunde bereits vor der Anprobe einen Blick auf das Preisschild und könne daher ohne weiteres selbst dafür Sorge tragen, dass er sich dabei nicht verletze, befand das Gericht in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung.
Die Forderung der Kundin, gesondert auf das Vorhandensein von solchen Schildern an der Kleidung hinzuweisen, sei lebensfremd und nicht zumutbar.
https://www.rhein-zeitung.de/deutschland-und-welt/panorama_artikel,-gericht-urteilt-ueber-gefaehrlichkeit-von-preisschildern-_arid,2658446.html