- Impfpriorisierung für Astrazeneca in Sachsen aufgehoben
Dresden (dpa). Wer will, kann sich dort ab sofort mit dem Impfstoff impfen lassen. Es gibt allerdings Bedingungen:
1. Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen.
2. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.
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Wie gut, dass diese zweite Klausel aufgenommen wurde.
Man stelle sich nur folgendes Szenario vor:
Patient kommt zum Arzt: "Ich möchte nicht geimpft werden."
Arzt zum Patienten: "Und ich möchte Sie nicht impfen.
Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass daraufhin eine freiwillige Impfung erfolgt?