• Impfpriorisierung für Astrazeneca in Sachsen aufgehoben

    Dresden (dpa). Wer will, kann sich dort ab sofort mit dem Impfstoff impfen lassen. Es gibt allerdings Bedingungen:

    1. Die Impfung darf in den am Impfprogramm beteiligten Praxen nur nach einer ausführlichen Beratung erfolgen.

    2. Sowohl der Arzt als auch der impfwillige Bürger müssen zustimmen.

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    Wie gut, dass diese zweite Klausel aufgenommen wurde.

    Man stelle sich nur folgendes Szenario vor:
    Patient kommt zum Arzt: "Ich möchte nicht geimpft werden."
    Arzt zum Patienten: "Und ich möchte Sie nicht impfen.

    Wie wahrscheinlich ist es wohl, dass daraufhin eine freiwillige Impfung erfolgt?