• Die Soforthilfe des Landes [RLP] soll akute Notlagen überbrücken. Sie dient dazu, kurzfristig Geld für das Nötigste zu haben. Sie ist nicht als Aufbauhilfe gedacht oder zur Abdeckung entstandener Schäden.

    Voraussetzung für eine Auszahlung sind Schäden von mehr als 5000 Euro abzüglich Versicherungsleistungen und ohne Berücksichtigung von Spenden.
    Wie vertragen sich die Worte "sofort" und "kurzfristig" mit der Wartezeit auf einen Gutachter, der die Schadenshöhe dokumentiert, und eine Versicherungsleistung, die ggf. erst eingeklagt werden muss?