• Was kriegt man eigentlich für 60 Jahre unfallfreies Fahren?

    Im Rahmen einer stationären Verkehrskontrolle wurde ein 84-jähriger Pkw-Fahrer einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der 84-Jährige nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, nachdem ihm diese vor knapp 60 Jahren infolge eines Verkehrsdelikts entzogen wurde. Seitdem hatte der 84-Jährige keine neue Fahrerlaubnis mehr beantragt. Daher wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und der Pkw durch ein Abschleppunternehmen umgesetzt. Das entsprechende Strafverfahren wurde eingeleitet. Ob und wie oft der 84-Jährige in der Vergangenheit mit seinem Pkw ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

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