Für Autofahrerinnen und -fahrer gilt:
Das Schild Fahrradstraße ohne Zusatz bedeutet, dass eine Einfahrt für Kraftfahrzeuge nicht erlaubt ist, analog zu den blauen Schildern Fußgängerzone oder Busbereich. Sie dürfen auf der Fahrbahn nicht halten. Parken ist nur dort erlaubt, wo markierte Parkplätze sind.
https://www.rhein-zeitung.de/region/aus-den-lokalredaktionen/koblenz-und-region_artikel,-viele-autofahrer-missachten-die-fahrradstrasse-welche-regeln-gelten-_arid,2437791_link,more.html
Dass man in einer Straße, in die man gar nicht erst einfahren kann, auch nicht halten darf, sollte kein Problem sein.
Wie aber erreicht man einen der markierten Parkplätze, wenn das Zusatzschild "Anlieger frei" fehlt?