• Vorhin in den Nachrichten gehört:
    Die Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht soll nicht für Beschäftigte gelten, die zum Beispiel Post austragen oder Maschinen bedienen.


    Warum denn nicht?

    Man hat doch in der Vergangenheit immer wieder mal von Briefträgern gehört, die ihre Briefe nicht ausgetragen, sondern mit nach Hause genommen haben.
    Sie waren einfach ihrer Zeit voraus.