Tierquälerei ist das Quälen, Misshandeln oder unnötige Töten von Tieren. Der Begriff bezeichnet damit zwei verschiedene Sachverhalte; zum einen die umgangssprachliche Benennung eines Straftatbestands, zum anderen ein psychologisches Phänomen.
Deutschland

Tierquälerei ist in Deutschland strafbar. Näheres regelt das Tierschutzgesetz.

Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Handelt es sich dabei um ein fremdes Tier, so kann die Tat außerdem als Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) strafbar sein.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Österreich

Der Tatbestand der Tierquälerei ist im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere aus dem Jahr 2005 (Bundestierschutzgesetz) § 5 formuliert. Der Absatz 1 lautet: „Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.“[1] In Absatz 2 sind einzelne Tatbestände aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise Qualzucht, Zucht auf Aggressivität, der Einsatz von Hilfsmitteln zur Verhaltensbeeinflussung durch Strafreize oder eine Unterbringung, die für das Tier mit Leiden verbunden ist.

Tierquälerei ist in Österreich gemäß § 222 StGB strafbar.[2] Das Strafmaß beträgt bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze Geldstrafe.
Schweiz

Tierquälerei wird durch Art. 26 ff des schweizerischen Tierschutzgesetzes (TSchG) unter Strafe gestellt. Gemäß dem Kriminalistik- und Strafrechts-Professor Martin Killias gab es 1995 in der Schweiz 190 angezeigte Fälle von Tierquälerei, 2008 waren es dann bereits 712. Laut einer Umfrage von Killias unter Jugendlichen haben 17 % der Jungen und 8 % der Mädchen bereits ein Tier absichtlich gequält.
Medizin und Psychologie
Tierquälerei als Symptom einer Störung

Tierquälerei wird in der ICD 10 als Symptom der Störung des Sozialverhaltens (F91) beschrieben. Tierquälerei ist bei Gewalttätern häufig bereits im Kindes- und Jugendalter zu beobachten. Eine Abgrenzung ist schwierig, da bei Kindern und Jugendlichen solches Verhalten nicht ungewöhnlich ist.[3] Ebenso besteht ein Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tiere und zwischenmenschlicher Gewalt.
Psychoanalytische Deutung

Tierquälerei kann auch als Abwehrmechanismus in Form der sogenannten Verschiebung in Erscheinung treten.[5] Hierbei werden Phantasien und Impulse von einer Person auf eine andere verschoben, so dass die ursprünglich gemeinte Person unberührt bleibt oder ursprünglich vorhandene Zusammenhänge werden ausgeblendet und neue hergestellt.
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