- Moin!
Ich bin dann mal weg......
Kann bitte jemand morgens Kaffee für alle kochen?
🍵 🍵 🐌
Schnell noch Kekse hinstell...
🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪🍪Von den Österreichern könnte man doch etwas lernen -
wenn man vernunftbegabte Politiker hätte !
Verlängerung der Spritpreisverordnung bis 31.12.2022
Preiserhöhungen sind weiterhin täglich nur um 12:00 Uhr zulässig - Preissenkungen jederzeit
In der Spritpreisverordnung, die am 30.12.2010 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, wurde verordnet, dass eine Preiserhöhung an jedem Tag nur um 12 Uhr zulässig ist. Diese Preisauszeichnung ist nach Maßgabe der verfügbaren technischen Einrichtungen für die Preisumstellung unverzüglich vorzunehmen. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen sind jederzeit möglich.
https://www.wko.at/branchen/transport-verkehr/garagen-tankstellen-serviceunternehmungen/spritpreisverordnung.html