- Und was ist mit den Tauchern?
Die werden wieder vergessen.Der Autor hat die Berechtigung zur Ansicht dieser Fotodatei eingeschränkt, daher können Sie das Foto leider nicht aufrufen.«Das ins Auge springende Preisschild»
München (dpa) - Eine Kundin probiert in einem Laden ein T-Shirt an und verletzt sich mit dem Preisetikett am Auge - für das Landgericht München I kein Grund für Schmerzensgeld.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung werfe ein Kunde bereits vor der Anprobe einen Blick auf das Preisschild und könne daher ohne weiteres selbst dafür Sorge tragen, dass er sich dabei nicht verletze, befand das Gericht in einer nicht rechtskräftigen Entscheidung.
Die Forderung der Kundin, gesondert auf das Vorhandensein von solchen Schildern an der Kleidung hinzuweisen, sei lebensfremd und nicht zumutbar.
https://www.rhein-zeitung.de/deutschland-und-welt/panorama_artikel,-gericht-urteilt-ueber-gefaehrlichkeit-von-preisschildern-_arid,2658446.htmlHabeck: Heizgesetz war ein Test, wie weit der Michel mitgeht. Sagt er ganz offen!Auf dem "Demokratiefest" im Berliner Regierungsviertel anlässlich 75 Jahre Grundgesetz fand ein "Bürgerdialog" mit Robert Habeck statt. Auf dieser Veranstaltung gab uns der Robert einen interessanten Einblick in seine Denke. Dass seine Politik die Zerstörung unserer Industrie, unseres Wohlstandes und unserer Lebensqualität bewirkt, stört irgendwie gar nicht, wahrscheinlich deshalb, weil das alles in Roberts Welt nicht vorkommt.