- Kurzer Sonntag
Macht euch trotz einer Stunde weniger einen schönen Tag. Schlaft einfach schneller, um die Stunde aufzuholen.Corona-Kalle: »Mallorca trickst bei den Corona-Zahlen«⚠️
➨In Mallorca werde geschummelt, warnt Lauterbach dann. Von den zwei brasilianischen Mutanten werde inzwischen nur noch die ältere zugegeben, obwohl auf der Insel auch schon die zweite, viel gefährlichere angekommen sei.
➨»Ich glaube denen kein Wort! Und ich glaube auch den Fallzahlen nicht!«
➨Seine Alternativen: Entweder Lockdown später, dann aber länger. Oder Lockdown sofort, dann kürzer. So oder so: »Ohne Lockdown werden wir es nicht schaffen«, mahnt der Experte.
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Lauterbach-der neue BöhmermannHuhu , kurze Info..klinik Lüdenscheid... ..Vorhandener Tumor keine sichtbare Veränderung. Puh...zzt. keine Op... allerdings Blutw. dauern noch an.
Jetzt nur noch den April abwarten...
Heute ist ein schöner Tag, ich glaub....meine kleine Seele trägt heut Farbe .
Laß schnell euch noch Liebste Grüße hier, bleibt gesund.... von mir zu EuchMoin
Gestern mitbekommen? Das waren keine Kleinigkeiten die mal eben durchgewunken wurden.
Die EU-Schuldenunion ist Fakt!
Die ganze Tragweite wurde leider nicht im Staatsfunk behandelt, um die Bürger darüber zu informieren. Warum auch?
Das Volk wird sediert hat gefälligst zu zahlen, wenn diese Bomben in Kürze platzen.
Was war da noch? Ach ja, eine klare Ansage an die Arbeitgeber!
Lasst das mal wirken. (15:38 Min.)Na toll-------------
Kurzarbeit kürzt nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch den Urlaubsanspruch von Betroffenen. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf am Freitag hingewiesen.
Coronakrise: Kurzarbeitern drohen Steuernachforderungen
Kurzarbeitern drohen Steuernachforderungen
Arbeit in der Pandemie:
Mehr als die Hälfte der Kurzarbeiter hat Existenzsorgen
Geklagt hatte eine Teilzeit-Beschäftigte in Drei-Tage-Woche. Sie hatte wegen der pandemiebedingten Kurzarbeit im vergangenen Jahr drei Monate lang nicht gearbeitet, bestand aber auf dem vollen Urlaubsanspruch. Kurzarbeit erfolge nicht auf Wunsch des Arbeitnehmers, sondern im Interesse des Arbeitgebers und sei keine Freizeit, argumentierte die Klägerin –